[1] Martin Luther teilt Georg Spalatin mit, dass Hz. Johann, als er auf der [Wartburg] war, durch [Hans von Berlepsch] um eine Auslegung des Gleichnisses von den zehn Aussätzigen [Lk 17,14] gebeten hat, weil ihm die Franziskaner [in Weimar] gesagt haben, dass diese Stelle ein Beleg für die Beichte ist. Hz. Johann will ihnen die Auslegung entgegenhalten, die Luthers Buch von der Beichte, das sich im Druck befindet, zuvorkommen und den Hz. beeinflussen wollen. Luther schickt Spalatin die gewünschte Auslegung, um sie von einem seiner vielen Schreiber abschreiben zu lassen, damit Luthers Handschrift unentdeckt bleibt. Danach erbittet Luther das Manuskript zurück. [2]  Luther glaubte nicht, dass jemand aus dieser Bibelstelle einen Beweis für die Beichte ziehen würde. Daher hat er die Stelle nun in seiner Auslegung ausführlich behandelt. Sollte Spalatin der Meinung sein, dass die Auslegung gedruckt werden soll, darf er das veranlassen und die Schrift Haubold von Einsiedel oder einem anderen, außer Hz. Johann, widmen. Die Auslegung soll Luthers Sermon von der Beichte unterstützen und den Deutschen einen Vorgeschmack auf seine Postille geben. Die Ergänzungen Philipp [Melanchthons] zu dem Sermon hätte Luther gern aufgenommen, aber er versteht sie noch nicht. Sollte Spalatin gegen eine Drucklegung sein, soll er die Vorrede vernichten, die Auslegung Hz. Johann geben und das Manuskript an Luther zurückschicken. [3] Über die [„Determinatio secunda almae facultatis Theologiae Parisiensis“].
Zitierempfehlung:
Nr. 1325. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1325 [Datum des Zugriffs: 02.08.2025]
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