[1] Kf. Friedrich bestätigt Kard. Thomas Cajetan den Eingang seines Schreibens vom 25. Oktober, Martin Luther betreffend, das Friedrich am 19. November erhalten hat. [2] Luther ist, wie mit Cajetan besprochen, in Augsburg erschienen. Kf. Friedrich hat erwartet, dass Luther nach dem Verhör entlassen und nicht zum Widerruf genötigt wird. Bisher wurde Kf. Friedrich noch von keinem Gelehrten bewiesen, dass Luthers Lehre ketzerisch ist. Viele Anfeindungen scheinen auf Privatsachen oder die Furcht vor Gewinnverlusten zurückzugehen. [3] Wenn Kf. Friedrich nachgewiesen würde, dass Luther unchristlich lehrt, will er sich so verhalten, dass er nicht weiter ermahnt werden muss, wie es einem christlichen Fürsten gebührt. [4] Kf. Friedrich hat nicht erwartet, eine solche Drohung zu erhalten, dass Rom den Fall verfolgt und Luther entweder nach Rom ausgeliefert oder außer Landes gewiesen werden soll, ohne dass er der Ketzerei überführt wurde. Dies wäre zum Nachteil der Universität Wittenberg. Kf. Friedrich hat Luther über Cajetans Brief informiert und schickt Luthers Stellungnahme [Nr. 784] mit. [5] Da Luther anbietet, auf Urteile anderer Universitäten zu hören oder über seine Thesen zu disputieren, sollte ihm dies gewährt werden. Andernfalls sollten ihm wenigstens seine Irrtümer schriftlich mitgeteilt werden. Kf. Friedrich bittet darum, auch ihm die Irrtümer Luthers mitzuteilen, um zu erfahren, warum dieser für einen Ketzer gehalten wird. Kf. Friedrich kann Luther nicht als Ketzer ansehen, solange er nicht als solcher überführt wurde. Er möchte auch nicht vom Papst für ungehorsam gehalten werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 796. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/796 [Datum des Zugriffs: 02.08.2025]
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