[1] Der [Rat der Stadt Altenburg] erhielt das Schreiben Kf. [Friedrichs] mit dem beigelegten Beschwerdebrief des Priors [Johann Oertel] und der Ältesten des Dominikanerklosters Leipzig wegen ihrer Terminei in Altenburg, die der [Rat zu Altenburg] eingenommen habe. Der [Stadtrat] erteilt hiermit den vom Kf. geforderten Bericht über die Angelegenheit und bittet, dass der Kf. diesen gnädig aufnimmt: [2] Der [Stadtrat] erinnert Kf. [Friedrich] an die Übergriffe auf die Terminei der Leipziger Dominikaner durch Unbekannte, über die er den Kf. vor ungefähr einem Jahr unterrichtete [Nr. 1408]. Der [Rat] befürchtete weiteren Aufruhr, weil die Gemeinde ihn bat, die Terminierer und Stationierer auszuweisen. Die Terminierer der Leipziger Dominikaner ersuchten den [Rat], sie zu schützen. Falls nicht, boten sie an, gegen eine Entschädigung die Terminei aufzugeben. Daraufhin wandte sich der [Rat] auf Veranlassung der Gemeinde an [Johann Oertel] und die Ältesten in Leipzig und bat sie, ihm die Terminei zu verkaufen. Er gab eine Frist an, innerhalb derer die Dominikaner ihre Angelegenheiten in Altenburg selbst ordnen konnten. Da die Dominikaner sich nicht kümmerten, nahm der [Stadtrat] das Haus ein und ließ durch zwei Notare eine Inventur vornehmen. [3] Der [Rat zu Altenburg] bittet Kf. [Friedrich], seine Armut zu berücksichtigen. In der Stadt gibt es keinen Bürger, der ein Vermögen von 1000 Gulden besitzt, aber mehr als 100 Bürger, die sich nicht einmal das tägliche Brot leisten können. Die große Zahl armer Leute liegt an den Belastungen durch das Franziskanerkloster mit mehr als 30 Personen und den vier anderen Klöstern und Stiften, die alle Liegenschaften um Altenburg herum besitzen. Wenn darüber hinaus noch die fremden Bettelmönche den Einwohnern das letzte Geld entziehen und die Stadt nicht einmal Rücklagen hat, um ihre Gebäude zu erhalten, kann der [Rat] von den armen Leuten nur schwer das Geld einnehmen, um die 200 Schock Jahrrente an den Kf. zu zahlen. Im Stadtgebiet (weichbild) befinden sich viele befreite Häuser, von denen keine Steuern eingehen. Daher ist der [Rat] gezwungen, nicht nur die Termineien, sondern auch andere Priesterhäuser, die von seinen Vorgängern befreit wurden, wieder schossbar zu machen, um die Jahrrente zahlen zu können. Er bittet den Kf. um Entschuldigung für seine deutlichen Worte. Früher nahm der [Rat] Steuern (ungeld) ein, die acht Jahre lang nicht eingingen und nun fehlen. [4] Da nach dem Gebot Gottes in Dtn 15 jede Kommune oder Stadt die eigenen Einwohner ernähren muss, will der [Rat] nicht nur die genannten Terminierer, sondern alle fremden Bettler, die sich ohne Hilfe der Stadt versorgen können, nicht mehr in die Stadt lassen, um der eigenen Bevölkerung besser helfen zu können. Die Mönche überreden die unverständigen Leute zu Testamenten und Stiftungen für Bruderschaften und verwenden die Almosen, die ausschließlich für ihre Notdurft gegeben wurden, prächtig und unchristlich für Prahlerei und Hoffart, während die Einwohner verarmen. Darüber hinaus sind besonders die Stationierer und Terminierer ein unnützes Volk, das nur betteln kann, aber vom Predigen nichts versteht. Sie erlangten in betrügerischer Weise von Kf. [Friedrich] die Erlaubnis zu betteln. Sie überredeten die Einfältigen, nicht ohne Mönche selig werden zu können, obwohl doch allein der Glaube selig macht. Das wahre Wort Gottes, das in dieser Zeit wiedererscheint, lässt diese Irrtümer erkennen. [5] Der [Rat zu Altenburg] bittet daher Kf. [Friedrich], die Mönche anzuweisen, ihn in Zukunft nicht mehr zu bedrängen. Hinsichtlich der Terminei bietet er an, die Dominikaner nach einer Schätzung des Hauses auszuzahlen. Der [Rat] bittet um die Unterstützung Kf. [Friedrichs].
Zitierempfehlung:
Nr. 1662. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1662 [Datum des Zugriffs: 04.08.2025]
Lizenz:
Creative Commons, Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0)