Richtlinien für die Gestaltung der Online-Ausgabe
Durch die Anzeige von leeren und ausgefüllten Kreisen in der Ergebnisliste wird dargestellt, welche Daten dem Nutzer zu dem jeweiligen Stück angezeigt werden (nur Metadaten oder Metadaten, Regest und ggf. Volltext).
Die Edition bietet die Quellen zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen in chronologischer Reihenfolge. Wichtigstes Auswahlkriterium für die Aufnahme einer Quelle in diese Edition ist, dass daraus das Handeln Friedrichs und Johanns von Sachsen deutlich wird.
Jedes Schriftstück wird durch einen Kopfteil, ein Regest und Angaben der Formalbeschreibung abgebildet. Danach kann eine Teiledition der kirchenpolitisch relevanten Abschnitte oder eine Volledition des Quellentextes folgen.
Bei der Nennung „Kf. Friedrich von Sachsen“ und „Hz./Kf. Johann von Sachsen“ wird auf die Angabe der Bezeichnung „von Sachsen“ verzichtet.
I. Kopfteil
Der Kopfteil enthält Aussteller und Empfänger, Ausstellungsdatum und –ort, die Briefnummer der Printausgabe, sowie weitere Informationen zum Schriftstück (Dokumenttyp, Überlieferungsstufe, Sprache). Dazu können rechts und links Pfeile treten über die per Mausklick der jeweilige Vorgänger- oder Nachfolgebrief aufgerufen werden kann.
Das Datum wird in die heute gebräuchliche Datierungsform übertragen und in der Reihenfolge Tag Monat Jahr angegeben. Zusätzlich wird die Tagesangabe nach der Quelle in Klammern geboten.
Die Formalbeschreibung bietet präzise Informationen zum Aufbewahrungsort (Einrichtung, Bestand, Akte, Blatt/Umfang), zur Überlieferungsform, zum Beschreibstoff, wenn es sich um Pergament handelt, sowie zum Vorhandensein und zur Anzahl der Siegel bei Urkunden. Die der Edition zugrundegelegte Fassung des Schriftstückes wird mit „A“ gekennzeichnet. Weitere ermittelte Überlieferungen werden einzeln mit fortlaufenden Großbuchstaben aufgeführt. Anschließend folgen gegebenenfalls vorhandene Editionen. Dabei wird in der Regel nur die aktuellste wissenschaftliche Edition angegeben. Eine weitere Edition kann angeführt werden, wenn sie ebenfalls wissenschaftlich eingeführt ist oder einen sonstigen Mehrwert (z. B. durch Faksimile oder Übersetzung) bietet.
Hinzutreten können Hinweise zur Quellenkritik oder Datierung, wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des jeweiligen Schriftstückes notwendig erscheint. Kanzlei- und Registraturvermerke werden in der Formalbeschreibung nur wiedergegeben, wenn sie für die Bewertung der Quelle notwendig sind.
Die verwendeten Kurztitel und Archivkürzel werden per Mouse over mittels eines Tooltips aufgelöst.
II. Regest
Für jedes Schriftstück wird ein Regest geboten. Für die Inhaltsangabe wird die Quelle in Sinnabschnitte gegliedert, die sich nach Aufbau und Inhalt des betreffenden Schriftstückes richten und durchnummeriert werden. Die Nummern stehen in eckigen Klammern und dienen in der ggf. vorhandenen Voll- oder Teiledition, in der sie wiederholt werden, dem schnelleren Auffinden der im Regest bezeichneten Sinnabschnitte. Der Schwerpunkt liegt auf den Passagen mit kirchenpolitischer Relevanz. Nicht die kursächsische Kirchenpolitik betreffende Themen werden im Regest möglichst knapp abgebildet und können, dem Aufbau der Quelle folgend, in einer Sinneinheit zusammengefasst sein.
Alle Schriftstücke werden vollständig im Regest abgebildet, so dass die kirchenpolitisch relevanten Passagen auch in ihren Kontext eingeordnet werden können. Der Umfang eines Regests richtet sich danach, ob für das regestierte Schriftstück eine Volledition, eine Teiledition oder keine Edition erfolgt.
Das Regest enthält Verweise „[Nr. Nummer in der Edition bzw. #]“ auf Schriftstücke, auf die direkt Bezug genommen wird, sowie Verweise „[vgl. Nr. Nummer in der Edition bzw. #]“ auf Schriftstücke, die inhaltlich weiterführend sind.
Werden im Regest Wörter aus dem Quellentext wiedergegeben, so sind diese kursiv geschrieben. Durch den Bearbeiter vorgenommene inhaltlich-sachliche Ergänzungen stehen in eckigen Klammern.
In der Zeile unter den Adressaten und Empfängern sind durch einen Pfeil oder Verweise auf Schriftstücke der Korrespondenz der entsprechenden Aussteller oder Empfänger kenntlich gemacht, die dem betreffenden Stück inhaltlich vorausgehen oder nachfolgen. Ein Mausklick auf den Pfeil führt zu dem entsprechenden Dokument. Wird innerhalb eines Regests auf ein anderes Schriftstück verwiesen, ist die entsprechende Stelle farbig hervorgehoben. Ein Mausklick auf diese Passage öffnet das Dokument, auf das verwiesen wurde.
III. Editionsgrundsätze
1. Allgemein
Ausschlaggebend für die Darstellung der Quellentexte ist bei verschiedenen genetischen Stufen die letzte zu ermittelnde Fassung, d. h. die Edition wird auf der Grundlage der letzten Entstehungsstufe des Dokuments vorgenommen. Im Original übergeschriebene Textteile bzw. Einfügungen am Rand werden in den laufenden Text integriert; im Original gestrichene Worte werden nicht in den laufenden Text aufgenommen. Damit soll erreicht werden, dass der Text den Inhalt des Dokuments so wiedergibt, wie ihn sein/e Verfasser in der letztgültigen Form verstanden wissen wollte/n. Ob die Streichungen, Einfügungen und Korrekturen im textkritischen Apparat eines Schriftstückes kenntlich gemacht werden, entscheidet der Editor aus inhaltlichen Gründen im Einzelfall.
Kanzlei- und Registraturvermerke werden nur in der Formalbeschreibung wiedergegeben, wenn sie für die Bewertung der Quelle notwendig sind.
Zusätze im laufenden Quellentext werden in eckige Klammern [ ] gesetzt.
Auslassungen in der Edition werden durch […] gekennzeichnet.
Versehen in der Vorlage werden an den entsprechenden Stellen mit [!] gekennzeichnet.
Lücken im Text der Vorlage infolge von Schäden werden durch [---] gekennzeichnet, sofern der Buchstabenbestand nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit erschlossen werden kann. Die erschlossenen Buchstaben werden in eckigen Klammern kursiv wiedergegeben.
Auf Beschädigungen des Originals wird in der Formalbeschreibung hingewiesen. Große Fehlstellen werden im textkritischen Apparat gekennzeichnet.
Unsichere Lesungen werden mit [?] gekennzeichnet.
2. Editionsregeln für deutsche Texte
Groß- bzw. Kleinschreibung: Satzanfänge und Eigennamen werden groß geschrieben. Für Titel und Abkürzungen kann zugunsten der Deutlichkeit die Großschreibung verwendet werden. Im Übrigen gilt der Grundsatz der Kleinschreibung.
Normalisierungen einzelner Buchstaben: Die Buchstaben „u“ und „i“ werden nur vokalisch gebraucht, dagegen die Buchstaben „v“, „w“ und „j“ nur konsonantisch. Für die Kombination „ij“ wird immer „ii“ genutzt. Übergeschriebene Vokale werden als Umlaute wiedergegeben. Doppelvokale werden beibehalten, ebenso „ß“, metathetisches „h“, „gk“ und „dt “. Für „sz“wird „ß“ genutzt. Sind die Verbindungen „cz“ und „tz“ nicht eindeutig zu unterscheiden, wird für den betreffenden Text einheitlich „cz“ verwendet. Konsonantenverdopplungen werden im Fall des doppelten „n“ am Wortende nicht wiedergegeben.
Die Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der Vorlage, sofern diese eindeutig ist.
Die Worttrennung am Zeilenumbruch und die Interpunktion orientieren sich zugunsten der leichteren Lesbarkeit und des Verständnisses des Textes am modernen Gebrauch.
Fremdsprachige Einschübe bleiben unverändert.
Abkürzungen, Ligaturen und Abbreviaturen werden bei Eindeutigkeit stillschweigend aufgelöst. Ausgenommen davon sind Abkürzungen von Währungen und Maßeinheiten (fl.; ßo; tlr. usw.) sowie von Herrschaftstiteln und standardisierten Anreden. Diese werden im Abkürzungsverzeichnis aufgelöst.
„dz“ wird als „das“ bzw. „dass“, „wz“ als „was“ wiedergegeben.
Offensichtliche Verschreibungen in der Vorlage werden stillschweigend korrigiert.
Die im Quellentext ausgeschriebenen Zahlen sowie die arabischen und römischen Zahlzeichen werden vorlagengetreu übernommen (bei römischen Ziffern gilt die Regel der Großschreibung). Ordnungszahlen werden mit Punkt geschrieben.
Folgende Ausnahme gilt: Bei Drucken folgt die Groß- bzw. Kleinschreibung sowie die Interpunktion der Vorlage.
3. Editionsregeln für lateinische Texte
Die frühneuzeitliche Schreibweise wird in der Regel beibehalten.
Grundsätzlich wird Kleinschreibung verwendet. Eigennamen und Satzanfänge werden hingegen groß geschrieben.
Normalisierungen einzelner Buchstaben: Die Buchstaben „i“ und „u“ werden nur vokalisch, „j“ und „v“ nur konsonantisch wiedergegeben. „w“ ist ggf. in „vu“ (z. B. wird „wlt“ zu „vult“) bzw. „vu“ in „w“ aufzulösen. Sind „ci“ und „ti“ graphisch nicht zu unterscheiden, wird die Schreibweise der klassischen Philologie bevorzugt.
Alle eindeutigen Kürzungen und Ligaturen werden stillschweigend aufgelöst. Die Übernahme von Siglen oder deren Bildung bleibt davon unberührt. e-caudata wird mit „ae“ bzw. „oe“ wiedergegeben.
Für Zahlzeichen, Getrennt- und Zusammenschreibung und Interpunktion gelten die Regelungen für deutsche Texte.
IV. Apparate
Neben das Regest und den edierten Quellentext können ein Apparat für textkritische und ein Apparat für inhaltliche Anmerkungen treten. Die Sachkommentare sind auf ein unbedingt notwendiges Maß zur Identifizierung von Personen, Orten, Ereignissen und Zitaten, zur Erklärung von Begriffen sowie für Verweise auf kontextbezogene Quellen beschränkt.
Durch Klicken auf die Auswahlbox neben den Einträgen lassen sich die entsprechenden Erwähnungen im Text einzeln hervorheben, die neben dem Regest oder Volltext in den Reitern Person, Ort, Anmerkung und Textkritik angezeigt werden. Ebenso können weitere Funktionen ausgewählt werden. Alle entsprechenden Markierungen können durch das entsprechende Häkchenfeld hervorgehoben werden.