Nr. 1023 Fabian von Feilitzsch an Kf. Friedrich
16. Februar 1520 (Donnerstag nach Sankt Valentinstag) · Altenburg · Brief · Ausfertigung · deutsch
A:
LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 134, fol. 4r–8v, Zettel: 7r (Ausfertigung).
[1] Fabian von Feilitzsch erinnert Kf. Friedrich an den für den 8. Februar in Altenburg angesetzten Tag wegen der Beschwerde des Abts [Antonius Dietz] des Zisterzienserklosters Buch über den Rat der Stadt Belgern. Da die Absage des Stadtrats erst am 7. Februar in Altenburg eintraf, konnte der Abt darüber nicht rechtzeitig informiert werden. [2] Als die Gesandten des Abts ankamen, hat ihnen Feilitzsch die Schreiben des Kf. und des Rats zu Belgern übergeben mit der Bemerkung, wenn es sich so verhält, wie darin geschildert, sollten sie dem Abt einschärfen, sich und die von Belgern mit weiteren Mühen und Unkosten zu verschonen. [3] Gestern traf ein erneutes Schreiben des Abts an den Kf. ein, welches Feilitzsch mitschickt. Darin trägt der Abt erneut Beschwerden gegen die von Belgern vor und bittet den Kf. um Hilfe. [4] Feilitzsch würde den Kf. mit dieser Angelegenheit nicht weiter belästigen und einen weiteren Tag zur Anhörung und Verhandlung ansetzen. Da er aber aus dem Schreiben derer von Belgern entnimmt, dass sie nicht gewillt sind, weiter in dieser Angelegenheit zu verhandeln, will er es unterlassen. [5] Obwohl Feilitzsch überzeugt ist, dass der Kf. gerecht entscheiden wird, will er ihm einen Vorschlag zum Umgang mit diesem Fall unterbreiten. Damit sich der Abt nicht beklagen kann und die von Belgern sich nicht mit dem Hinweis auf zu hohe Unkosten aus der Verantwortung ziehen können, schlägt Feilitzsch dem Kf. vor, einen Tag in Belgern oder Torgau anzusetzen und jemanden dazu zu verordnen, der beide Parteien mit Hinweis auf die aufgerichteten Rezesse [Nr. 788 und Nr. 948] verträgt und sie auffordert, es dabei zu belassen. Wenn ein Punkt der Erklärung bedarf, soll diese vom Kf. oder von den Räten abgegeben werden, die den Rezess aufgerichtet haben. [6] Neue Vorfälle, die bisher nicht verhandelt wurden, sollen gerecht beigelegt werden. Wenn eine Partei sich ungerecht verhält, soll dieser das Missfallen des Kf. angezeigt werden. [7] Zettel: Der Rat zu Belgern beschwerte sich unter anderem darüber, dass Leute des Abts auf der Pfarrei zu Belgern Bier beispielsweise an den kfl. Geleitsmann zu Borna [Michael von der Straßen] verkauft haben. Wie der Abt in beiliegendem Brief mitteilt, war das Bier für das kfl. Hoflager bestimmt. Als der Geleitsmann das Bier an Feilitzsch übersandte, hielt dieser es irrtümlich für Wurzener Bier. Wo das andere Bier hingekommen ist, weiß Feilitzsch nicht, womöglich nach Weimar.
Zitierempfehlung:
Nr. 1023. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1023 [Datum des Zugriffs: 06.06.2025]
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