[1] Hans von Taubenheim antwortet den kfl. Räten Haubold von Einsiedel und Günther von Bünau auf ihr Schreiben, dass er das Geleit für Hz. Albrecht von Mecklenburg und Mgf. [Joachim von Brandenburg] anordnen wird. [2] Der Schosser zu Wittenberg [Gregor Burger] hat gehört, dass Bf. [Hieronymus] von Brandenburg, wenn er mit Mgf. [Joachim von Brandenburg] nach Wittenberg kommt, die Bulle [„Exsurge Domine“] gegen Martin [Luther] anschlagen und verkünden lassen will. Darauf hat Taubenheim mit dem Bgm. [Anton Niemegk] zu Wittenberg verabredet, dass dieser zum einen zur Abwendung von Gefahr einige Bürger auf das Rathaus bestellt und die Wache verstärkt. Zum anderen soll der Bgm. Leute aussenden, um diejenigen, die die Bulle anschlagen wollen, zum Abwarten zu veranlassen. [3] Es soll mit dem Bf. von Brandenburg verhandelt werden, die Exekution der Bulle auszusetzen, damit in Abwesenheit Kf. [Friedrichs], der sich auf dem Reichstag in Worms aufhält, kein Aufruhr erregt wird. Wenn der Kf. wieder in seinem Land ist, wird er sich angemessen wie ein christlicher Fürst verhalten. Selbst wenn der Bf. von Brandenburg nicht abwarten möchte, soll ihm die Exekution der Bulle nicht gestattet werden. Es ist zurückhaltend vorzugehen. Die Weigerung geschieht, um Aufruhr zu vermeiden. [4] Taubenheim bittet die kfl. Räte, ihm ihre Meinung mitzuteilen. In Wittenberg gibt es niemanden, der ihm raten kann. Henning [Göde] ist krank. [5] Taubenheim übersendet das neue Büchlein [Luthers] gegen [Hieronymus] Emser.
Zitierempfehlung:
Nr. 1181. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1181 [Datum des Zugriffs: 27.08.2025]
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