[1] Hans von Minckwitz antwortet Kf. Friedrich auf dessen Bitte um einen Bericht und Übersendung von Abschriften zu dem Streit um die Gerichtsrechte in Nauwalde sowie den Schulden des Siegmund List, weil Kf. Friedrich mitteilen wollte, wie sich Minckwitz verhalten soll. [2] Minckwitz hat den Pranger (stogk) in Nauwalde ausheben lassen, weil ihm bei seiner Bestallung zum Amtmann von Liebenwerda durch die inzwischen verstorbenen Fabian von Feilitzsch und Degenhart Pfeffinger in Altenburg befohlen wurde, dem Propst keine Gerichtsrechte im Ort zuzugestehen, die er sich auf Grundlage einer zweifelhaften Urkunde anmaßt. Minckwitz übersendet hiermit eine Abschrift dieser Urkunde. Durch einen Eintrag im Amtsbuch und durch Befragung der Amtssassen wurde bestätigt, dass alle Amtleute den stogk in Nauwalde bekämpften sowie die Gerichte des Propstes oder Klostervogts nicht dulden wollten. Der Propst hielt inzwischen auch kein Gericht. [3] Minckwitz schickt Kf. Friedrich eine Abschrift des Schuldbriefes von Siegmund List.
Zitierempfehlung:
Nr. 1357. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1357 [Datum des Zugriffs: 19.06.2025]
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