[1] Christoph Groß, Fabian von Bresen und Gregor Burger berichten Kf. Friedrich, dass sie dem Rat und der Stadtgemeinde zu Wittenberg im Wittenberger Schloss den kfl. Befehl entsprechend der Instruktion übermittelt haben. [2] Der Rat zu Wittenberg ließ daraufhin Kf. Friedrich seinen Dank für die Aussendung [der Amtleute] ausrichten und übergab einen Zettel, auf dem die Namen derjenigen standen, die neben den Studenten den Aufruhr in der Pfarrkirche verübten. Außerdem wurden die Namen der Viertelsmeister und anderer Mitbürger angegeben, die dafür verantwortlich waren, dass etliche aus der Gemeinde ungestüm vor den Rat drangen und Artikel übergaben. Diese waren der Ansicht, dass der Rat die Aufrührer nicht bestrafen soll. [3] Groß, Bresen und Burger ließen daraufhin die Bürger zurück in ihre Häuser gehen, bis auf diejenigen, die auf dem Zettel standen. Diese beorderten sie in die Kanzlei, um ihnen vor dem Stadtrat nochmals ihre Verfehlungen vorzuhalten. Der kfl. Befehl wurde gegenüber dem Rat erneuert. Diejenigen Personen, die entgegen ihren Eiden und Pflichten die Verschwörung (conspiracion) und Versammlung verursachten, sollen gesondert verhört und bestraft werden. Die Taten in der Kirche wurden von jungen, mutwilligen und unverständigen Anhängern Luthers (martinianern) verübt. [4] Groß, Bresen und Burger hoffen, dass das ernstliche Vorgehen des Kf. Respekt hervorruft und solche Taten in Zukunft verhindert. Sie berichteten dies laut ihrem Befehl.
Zitierempfehlung:
Nr. 1424. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1424 [Datum des Zugriffs: 04.07.2025]
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