[1] Abt Gregor des Zisterzienserklosters Grünhain berichtet Kf. Friedrich von dem Überfall auf den Hof seines Klosters in Zwickau am 6. März. An diesem Donnerstag nach Aschermittwoch drangen ungefähr 1000 Zwickauer gewaltsam, bewaffnet und lärmend in den Klosterhof ein und richteten dort große Verwüstungen und Sachschäden an. Sie zerschlugen unter anderem alle Tore und Fenster sowie Mobiliar, zerrissen alle Federbetten und entwendeten etliche Kelche, Messgewänder, Bücher und wichtige Schriftstücke, wie Briefe und Register. Zudem wurden persönliche Gegenstände der Mönche und des Klostergesindes beschädigt und Geld, das teilweise für Waisen gedacht war, sowie andere Dinge gestohlen. Darüber hinaus wurde mit dem ungefähr siebzigjährigen Klosterhofmeister und seinem Kaplan die passion gespilt. Beide wurden tätlich angegriffen und verletzt. Auch der damals wegen Geschäften im Auftrag des Abts anwesende Hans von der Weiden und dessen Knecht wurden mit ihren eigenen Waffen bedroht und ihrer Kleidung sowie ihrer Pferde beraubt. [2] Dieses, was dem Kf. nun endlich berichtet wird, und noch mehr verübten die von Zwickau grundlos aus bösem Mutwillen. Dem Abt entstand daraus ein Schaden von über 1000 Gulden. [3] Abt Gregor richtete [im März] seine Klage an Hz. Johann, dem der Überfall missfiel und der die Zwickauer und den Abt zur Verhandlung vorlud. Als Entschuldigung für ihre Übergriffe brachten die Zwickauer einige Beschwerdeartikel gegen den Klosterhofmeister und den Abt vor. Eine Abschrift der Artikel schickt der Abt dem Kf. zur Information mit. Am Verhandlungsende stand der Beschluss, dass Hz. Johann Erkundigungen über die Tat und vor allem über die Anstifter und Helfer einzieht und dann eine neue Verhandlung ansetzt. Auf dieser sollte dann auch die Erwiderung des Abts und des Klosterhofmeisters auf die Beschwerdeartikel gehört werden. Eine Abschrift des Beschlusses schickt der Abt ebenfalls mit. [4] Als Abt Gregor erfuhr, dass Hz. Johann durch den Schosser [Wolfgang Böhm] zu Zwickau und den Schosser [Leonhard Engelschall] zu Voigtsberg den Fall untersuchen ließ, bat er um die Anhörung. Daraufhin antwortete Hz. Johann mit der Bitte um Geduld bis zum 24. August. Dann sollte der Abt die Vorladung erhalten. [5] Nach Ablauf dieser Frist fragte der Abt bei Hz. Johann noch zweimal nach und erhielt schließlich durch einen Boten die mündliche Auskunft, dass eine Antwort nicht nötig sei unter Berücksichtigung des früheren Schreibens. Abt Gregor beklagt, dass dieses Schreiben nicht die Festsetzung eines Verhandlungstages enthielt und die Vorladung zu seinem Schaden verzögert wird, zumal Hz. Johann viel zu tun hat. Abt Gregor befürchtet, dass Hz. Johann vielleicht sogar seine Briefe nicht persönlich erhalten hat, da das Gerücht besteht, dass der Urheber des Vorfalls am Hof Unterstützung hat. [6] Abt Gregor kann die Angelegenheit nicht vergessen, zumal er und sein Klosterhofmeister sich gegen die unchristlichen Beschwerdeartikel äußern müssen zur Rettung ihrer Ehre und ihres Standes. Er kann sich auch nicht vorstellen, dass ein so lauter und gewaltsamer Überfall durch viele [Menschen] ohne Befehl des Bgm. erfolgen konnte. [7] Abt Gregor wendet sich in Anbetracht der Größe und Schwere des Vorfalls an Kf. Friedrich als Schutzherrn des Klosters und als Landesherrn und bittet ihn, an seinen Bruder zu schreiben und zu erwirken, dass Hz. Johann, den schriftlichen Zusicherungen entsprechend, einen weiteren Verhandlungstag ansetzt. Abt Gregor will angehört und entschädigt werden. Der Vorfall sollte nicht ungestraft bleiben. Die Mehrheit in Rat, Handwerk und Gemeinde der Stadt Zwickau ist bereits über die Verzögerung verwundert. Abt Gregor will für Kf. Friedrich beten.
Zitierempfehlung:
Nr. 1704. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/1704 [Datum des Zugriffs: 26.05.2025]
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