[1] Abt Hartmann des Benediktinerklosters Fulda teilt Hz. Johann mit, dass er von seinen Gesandten über die Verhandlungen in Gotha mit den hzl. Räten im Fall des Benediktinerinnenklosters Allendorf und anderer Angelegenheiten [vgl. Nr. 216] unterrichtet wurde. [2] Obwohl der Abt das Recht auf seiner Seite sieht und er deshalb nicht mit den Mönchen und Nonnen diskutieren muss, stimmt er einer Schlichtung zu. Er schlägt als fuldischen Obmann, der sich mit einem hzl. Vertreter in Salzungen oder Eisenach treffen kann, entweder Valentin von Sundhausen, [Dietrich] Zobel [von Giebelstadt], Domherr und Vikar in spiritualibus zu Mainz, oder Jodocus Trutfetter aus Eisenach vor. [3] In dem Gothaer Abschied wurde festgelegt, dass der Abt von Fulda die Absolution der Allendorfer Nonnen durch den Abt des Benediktinerklosters auf dem Petersberg zu Erfurt [Johann Hottenbach] bestätigen und in der Zwischenzeit keine Änderungen in Allendorf vornehmen wird. Abt Hartmann würde dem gern nachkommen, wenn der Erfurter Abt nicht durch ein zu Unrecht erworbenes päpstliches Schreiben getäuscht worden und so sein Tun unwirksam wäre. Die genauen Umstände der Absolution kennt er nur aus einer Kopie, die er abschriftlich beilegt [fehlt]. Für die Behauptungen, der erwähnte Abt sei durch den Fuldaer Abt beauftragt und der Fall sei zuvor geprüft worden, gibt es keine Belege. Abt Hartmann hielt sich zwar in Erfurt auf, jedoch wurde mit ihm nicht über diesen Fall gesprochen. [4] Wenn sich aber die Allendorfer Nonnen entsprechend der Regel des heiligen Benedikt an ihn wenden und um Absolution ersuchen, wird er Vertreter zu ihnen schicken, die ihnen unter Auferlegung einer entsprechenden Buße, die aus Rücksicht auf Hz. Johann nicht so streng ausfallen soll, die Absolution gewähren werden.
Zitierempfehlung:
Nr. 219. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/219 [Datum des Zugriffs: 17.07.2025]
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