Nr. 337 Bf. Hieronymus von Brandenburg an Kf. Friedrich
[1] Bf. Hieronymus erhielt das Schreiben Kf. Friedrichs am 20. Januar und leitete es mit den Beschwerdeschriften [Hans von] Ziesars und der Vorsteher der Gemeinde Kuhlowitz an Johann von Thümen, Domherr zu Magdeburg, Peter Wedego und an den Vikar Jakob Gropper weiter. [2] Was die kfl. und die bfl. Räte auf dem letzten Verhandlungstag zu Belzig in dieser Sache diskutiert und beschlossen haben, kann aus der beigelegten Schrift entnommen werden. Die von Kuhlowitz und Hans von Ziesar haben den Kf. unvollständig informiert, um ihn milde zu stimmen. Ziesar hat sich mehrfach unrechtmäßig verhalten. Er kann nicht beweisen, dass der Bf. ihm erlaubt hat, sein Lehen zu verkaufen und seine Pflichten zu vernachlässigen. [3] Der Streit zwischen Bf. Hieronymus und der Gemeinde Kuhlowitz wegen des dritten Pfennigs ist durch den Amtmann zu Belzig [Reinhard Groß] und den Vikar [Jakob Gropper] beigelegt worden. Daher ist das Einsetzen von Schiedsleuten nicht nötig. Rechtsgelehrte teilten dem Bf. mit, dass es andere Rechtsmittel gibt, die Hans von Ziesar und die von Kuhlowitz in Anspruch nehmen könnten, wenn sie sich durch ihn oder seinen Vikar ungerecht behandelt fühlen. [4] Bf. Hieronymus bittet daher, Kf. Friedrich möge ihn nicht weiter bedrängen und anderen nicht gestatten, sich gegen den Bf., seinen Vikar und die althergebrachten Rechte des Stifts aufzulehnen. Vielmehr soll der Kf. dafür sorgen, dass Hans von Ziesar für sein gesetzeswidriges Verhalten bestraft wird, die von Kuhlowitz die Jurisdiktion des Bf. anerkennen und die Vorsteher sich ihrer Einwilligung gemäß verhalten.
Zitierempfehlung:
Nr. 337. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/337 [Datum des Zugriffs: 16.07.2025]
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