[1] Propst, Dekan, Senior und Kapitel des Allerheiligenstifts zu Wittenberg haben den Brief Kf. Friedrichs mit den beigelegten Schreiben im Fall der Witwe des Matthes Schmidt erhalten. Die Witwe als Klägerin will Geld einfordern, das ihr verstorbener Mann beim Kapitel hinterlegt haben und ihr als Ehefrau zukommen soll. Bei der Heirat wurden ihr auch Güter zugestanden. Die Stiftsherren haben zudem vernommen, dass der Kf. dem Schosser [Anton Niemegk] zu Wittenberg und dem Wittenberger Bgm. Thilo Dhene die Klärung der Angelegenheit aufgetragen hat. [2] Sie weisen den Kf. auf Folgendes hin: Matthes Schmidt und seine erste Ehefrau waren als fromme und ehrliche Leute dem kfl. Allerheiligenstift verbunden. Die Frau hat silbernes Kleinod gespendet, mit dem das Glas der heiligen Elisabeth im Stift gefasst wurde. Kurz vor ihrem Tod hat sie Matthes Schmidt gebeten, mit Wohltaten für ihrer beider Seelenheil im Stift zu sorgen. Dieses hat er ihr zugesagt. [3] Nach dem Tod der ersten Ehefrau hat der alte und kranke Matthes Schmidt eine junge kräftige Landstreicherin (streicherin) geheiratet, die ihn pflegen sollte. Dies hat sie aber vernachlässigt, sie ist zänkisch und auf das Geld Schmidts aus, das aber für die Stiftung für ihn und die erste Ehefrau gedacht war. Daraufhin hat Schmidt einen Teil seines Geldes bei Dekan [Lorenz Schlamau], Johann Rachal und Benedikt Zörnigall, aber nicht bei dem gesamten Kapitel hinterlegt, um es zu sichern. Da die zweite Ehefrau in unverschämter Weise die Herausgabe des hinterlegten Geldes forderte, hat Propst [Henning Göde] angeordnet, dass das noch vorhandene, also nicht von Schmidt zurückgeholte Geld bei dem Schosser [Anton Niemegk] hinterlegt wird. Auf Bitten des Matthes Schmidt sind der kfl. Schosser und Johann Rachal als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden. Die zweite Ehefrau mit ihren Anhängern aber intrigiert und schadet mit ihrer jetzigen Bittschrift an den Kf. der Ehre Gottes und dem kfl. Stift. [4] Nach Schmidts Tod haben die Testamentsvollstrecker dem Stift das Geld übergeben, das für die Memorienstiftung eingesetzt wurde. Dagegen wetterte die Witwe so dreist, dass das Kapitel den Schosser bat, gegen die Witwe rechtlich vorzugehen, was dieser aber ablehnte. So haben sie sich an einen geistlichen Richter gewandt, damit der Witwe unter Androhung von Strafe und Bann befohlen wird, sich still zu verhalten. [5] Wenn Kf. Friedrich wünscht, dass der Schosser und Thilo Dhene in dem Fall als Kommissare tätig werden, will dies das Kapitel aus Gehorsam akzeptieren in der Hoffnung, dass, wenn dem Stift Unrecht geschieht, der Kf. sie unterstützt. [6] Zettel: Propst, Dekan, Senior und Kapitel des Allerheiligenstifts zu Wittenberg beklagen sich bei Kf. Friedrich, dass [Bf. Hieronymus] von Brandenburg zusätzlich zu vorherigen Belastungen ihnen nun noch auferlegt, dass jeder Priester ein neues, vom [Bf.] vorgegebenes Messbuch kauft, obwohl die meisten mit Büchern genug versorgt sind. Für das Buch soll jeder vier Gulden und ein Viertel zahlen, obgleich man sonst so ein Buch für 30 Groschen oder höchstens zwei Gulden kaufen kann. Da dies für die arme Geistlichkeit, für ihre Lehen und Pfarreien eine deutliche Belastung darstellt, bitten sie Kf. Friedrich um Hilfe bei der Abwehr der Forderung.
Zitierempfehlung:
Nr. 565. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/565 [Datum des Zugriffs: 14.08.2025]
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