Nr. 811 Martin Luther an Kf. [Friedrich]
[5. oder 6. Januar 1519] · [Altenburg] · Brief · Ausfertigung · deutsch
A:
FB Gotha, Chart. A 379, fol. 2r–3v (Ausfertigung, eigh., Kanzleivermerk von Georg Spalatin: „Etlich vorwendung doctor Martinus, was er zu seiner entschuldigung gegen bebstlichen heylichkeit zuthun geneigt wer.“).
Edition:
WA.Br 1, S. 289–291, Nr. 128 (Volltext).
D. Martin Luthers Werke: Kritische Gesamtausgabe. Briefwechsel. Bd. 1: 1501–1520. Weimar 1930.
Bemerkung:
Die Datierung ergibt sich aus dem Treffen Luthers mit Karl von Miltitz, das am 5./6. Januar 1519 in Altenburg stattfand (vgl. WA.Br 1, S. 289). Da Luther auf das Treffen zurückblickt, entstand das Schreiben am 5. oder 6. Januar. Kf. Friedrich hielt sich zeitgleich in Altenburg auf, so dass er das Schreiben Luthers unmittelbar wohl durch Spalatin erhielt.
[1] Martin Luther bedauert, dass Kf. [Friedrich] zu sehr in seine Auseinandersetzung hineingezogen wird. [2] Karl von Miltitz kam gestern auf die Kränkungen zu sprechen, die Luther der römischen Kirche angetan hat, für die er Wiedergutmachung leisten will. [3] Kf. [Friedrich] kann zwischen folgenden Möglichkeiten wählen: Entweder verfolgt Luther die Sache nicht weiter, wenn die Gegenseite ebenfalls schweigt. Diese Variante gefällt Luther am besten. Oder Luther schreibt an Papst [Leo X.] und entschuldigt sich für seinen Eifer. Er wollte der Kirche nicht schaden, sondern sie vor frevelhafter Predigt und ihren Folgen beschützen. Drittens kann Luther eine Schrift ausgehen lassen, durch die er die Leser ermahnt, der römischen Kirche gehorsam zu sein, und ihnen erklärt, dass seine Schriften nicht gegen die Kirche gerichtet waren. Er ist auch bereit, seinen übereilten Eifer einzugestehen. Es würde reichen, den Unterschied zwischen Ablass und guten Werken zu kennen. [4] Fabian von Feilitzsch brachte den Vorschlag [Georg] Spalatins ein, die Sache dem [postulierten] Ebf. [Matthäus] von Salzburg zur Beurteilung zu übergeben. Einen Beschluss, der von unverdächtigen Leuten herbeigeführt wird, soll Luther akzeptieren oder dagegen appellieren, so dass die Angelegenheit vor ein Gericht geht. Da der Papst aber einen Richter nicht anerkennen wird, kann Luther das Urteil des Papstes auch nicht anerkennen. [5] Miltitz hält diese Maßnahmen noch nicht für genug, fordert jedoch keinen Widerruf und wird weiter darüber nachdenken. Wenn der Kf. Vorschläge hat, soll er sie Luther unterbreiten, der sie gern umsetzen wird. Einen Widerruf lehnt Luther ab.
Zitierempfehlung:
Nr. 811. In: Briefe und Akten zur Kirchenpolitik Friedrichs des Weisen und Johanns des Beständigen 1513 bis 1532. Reformation im Kontext frühneuzeitlicher Staatswerdung. Online-Edition: https://bakfj.saw-leipzig.de/print/811 [Datum des Zugriffs: 22.07.2025]
Lizenz:
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